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Welche Ziele verfolgt das BTHG in der Heilpädagogik?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Arbeit in der Eingliederungshilfe tiefgreifend verändert. Für Fachkräfte, Leitungspersonen und auch Eltern ist es entscheidend, die Kernziele dieses Gesetzes zu verstehen: Es geht darum, Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag zu ermöglichen. 

Statt eines starren Systems rückt der einzelne Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und Lebenszielen ins Zentrum der Förderung. Das BTHG ist somit ein wichtiger Schritt zu einer menschlicheren und gerechteren sozialen Arbeit.

Die Kernziele des BTHG: Selbstbestimmung und Teilhabe

Die Hauptintention des BTHG umfasst eine tiefgreifende philosophische und strukturelle Wende in der Eingliederungshilfe. Die Kernziele des Gesetzes sind eng mit der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) verknüpft.

1. Selbstbestimmung und Wunsch- und Wahlrecht stärken

Das BTHG stellt sicher, dass Menschen mit Behinderung ihre Lebenssituation und die Art der Unterstützung aktiv mitgestalten können. Das Wunsch- und Wahlrecht wird gestärkt, sodass die Klient:innen entscheiden, wo, wie und von wem sie Unterstützung erhalten. Das heißt: weg von institutionellen Vorgaben, hin zu individuellen, personenzentrierten Lösungen.

2. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern

Das Gesetz trennt die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Ziel ist es, die soziale Teilhabe in allen Lebensbereichen – Beruf, Bildung, Freizeit – zu ermöglichen. Die erbrachte Förderung muss sich an den individuellen Zielen des Menschen ausrichten, um die Funktionsfähigkeit im Alltag zu verbessern.

Die Rolle der ICF-Dokumentation im BTHG-Prozess

Die ICF dient als zentrales Instrument, um die Ziele des BTHG in der Praxis umzusetzen. Es ist das fachliche Fundament für das gesamte ICF Antragsverfahren und die Leistungsgewährung.

Die ICF-konforme Dokumentation ist der Schlüssel. Sie verschiebt den Fokus von Defiziten auf die Fähigkeiten und das Umfeld der Klient:innen. Das ICF-Modell bildet die Grundlage, um:

  • Den tatsächlichen Unterstützungsbedarf ganzheitlich zu erfassen.
  • Klare, messbare Ziele für die ICF Förderplanung zu definieren.
  • Die erzielten Fortschritte im ICF Förderplan transparent und nachvollziehbar zu machen.

Für heilpädagogische Praxen bedeutet dies Sicherheit bei Berichten, die zählen, da die ICF Dokumentation die fachliche Legitimation für den ICF Antrag beim Kostenträger darstellt.

Konkrete Ziele des BTHG für Fachkräfte und Einrichtungen

Die Umsetzung der Ziele des BTHG in der Heilpädagogik führt zu direkten Anforderungen an die Einrichtungen und ihre Prozesse.

1. Mehr Klarheit und Transparenz in der Leistungserbringung

Einrichtungen streben eine organisationsweite Professionalisierung und Vereinheitlichung von Prozessen an. Das BTHG zwingt Einrichtungen dazu, ihre Leistungen klarer zu definieren und die Wirkung der ICF Förderung nachzuweisen.

2. Entlastung von Verwaltung und Bürokratie

Die ICF Antragstellung und die Notwendigkeit einer umfassenden Dokumentation können schnell zu hohem bürokratischen Aufwand führen. Ein zentrales Ziel des BTHG ist die Verschlankung der Verfahren, um mehr Zeit für Kinder und Jugendliche zu gewinnen. Um dies zu erreichen, sind einfache, effiziente, entlastende digitale Lösungen gefragt.

3. Rechtssicherheit und Auditierbarkeit gewährleisten

Die ICF-konforme Dokumentation schafft Rechtssicherheit für die Einrichtung und die Kostenträger. Die Berichte müssen datenschutz-konform und BTHG-konform sein. Nur so ist sichergestellt, dass die Abrechnung reibungslos funktioniert und die Finanzierung der Therapien gesichert ist.

Fazit: Digitale Lösungen für mehr Zeit und Qualität

Das BTHG ist ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der Ziele des BTHG in der Heilpädagogik erfordert jedoch eine effiziente, fachlich fundierte und menschliche Herangehensweise. Digitale Lösungen sind hier das entscheidende Werkzeug für mehr Menschlichkeit, Teilhabe und Qualität.

TheraVira wurde entwickelt, um Fachkräfte und Leitungspersonen gezielt zu entlasten. Unsere Plattform vereint ICF-konforme Dokumentation, Planung, Abrechnung und Kommunikation in einem strukturierten, klaren und intuitiven System. 

Wir ermöglichen eine ICF Förderplanung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, und automatisieren Prozesse, damit Ihr Team den Fokus auf das Wesentliche legen kann: die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.

Nutzen Sie die Digitalisierung, um die Ziele des BTHG in Ihrer Einrichtung sicher und effizient zu erreichen.

Häufig gestellte Fragen

Das übergeordnete Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die Stärkung der Selbstbestimmung und die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Es verschiebt den Fokus von der reinen Fürsorge auf die individuellen Wünsche, die Fähigkeiten und das Umfeld der Klient:innen, um sie als aktive Gestalter:innen ihres Lebens zu positionieren

Digitale Lösungen, wie die Plattform von TheraVira, reduzieren den hohen bürokratischen Aufwand und die Unsicherheit bei der Anwendung der ICF-Struktur. Durch automatisierte Prozesse und eine integrierte Anwendung für Dokumentation, Abrechnung und ICF Förderplanung werden Fachkräfte entlastet und gewinnen mehr Zeit für Kinder und Jugendliche. Die Software sorgt für datenschutz-konforme und BTHG-konforme Berichte ohne Nachbearbeitung.

Der Grundsatz der Trennung besagt, dass existenzsichernde Leistungen (wie der Lebensunterhalt) von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe getrennt werden. Dies ist ein zentrales der Ziele des BTHG, da es die Teilhabe von Menschen mit Behinderung unabhängig von der Wohnform stärken soll. Durch diese Trennung wird die Eingliederungshilfe als moderne Leistung zur Förderung der Funktionsfähigkeit positioniert.

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