Die Suche nach der richtigen Unterstützung für ein Kind kann sich oft wie ein bürokratischer Irrgarten anfühlen.
Dieser Leitfaden zeigt verständlich, wer in welchem Fall zuständig ist und wie Sie die richtige Ansprechperson finden.
Wenn Sie wissen, wer für welche Leistung verantwortlich ist, gewinnen Sie wertvolle Zeit für die eigentliche Förderung und entlasten Ihren Alltag spürbar.
Was macht der Träger der Eingliederungshilfe?
Der Träger der Eingliederungshilfe ist die zentrale Stelle, die Bedarf und Leistung zusammenführt. Er prüft den Antrag, führt die Bedarfsermittlung durch und steuert das Gesamtplanverfahren. Dabei werden Ziele, Inhalte, Umfang, Ort und Dauer der Hilfe gemeinsam festgelegt.
Er koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dazu gehören Eltern, Jugendliche, Fachkräfte aus Frühförderung, Kita oder Schule sowie die ausgewählten Leistungserbringer.
Er beauftragt die Leistungserbringer und kümmert sich um die Finanzierung. Leistungen können als Sachleistung oder über ein persönliches Budget organisiert werden.
Der Träger informiert über Wahlrechte, achtet auf den Schutz personenbezogener Daten und prüft regelmäßig, ob die Hilfe im Alltag wirkt. Wenn sich der Bedarf ändert, wird der Plan angepasst.
Mit der App- und Webanwendung TheraVira behalten Sie alle Ziele, Zuständigkeiten und Termine zentral im Blick. Protokolle und kurze Beobachtungen werden direkt erfasst, Auswertungen erinnern an Prüftermine und machen Wirkung im Alltag transparent. Sie unterstützt Fachkräfte in der interdisziplinären Frühförderung, der heilpädagogischen Frühförderung sowie im heilpädagogischen Zentrum – praxisnah, datenschutzkonform und intuitiv bedienbar.

Wer ist zuständig für die Leistungen?
Die Frage nach der Zuständigkeit richtet sich meist nach dem Wohnort und der Art der Beeinträchtigung. Eine klare Zuordnung zu Beginn spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine fachlich fundierte Begleitung von der ersten Minute an.
In der Regel ist der kommunale Träger am Wohnort der betroffenen Person die richtige Anlaufstelle. Häufig sind diese Fachstellen direkt beim örtlichen Sozialamt oder dem Bezirk angesiedelt. Die Strukturen können sich je nach Bundesland leicht unterscheiden, weshalb eine erste kurze Nachfrage beim Amt vor Ort sehr hilfreich ist.
Den richtigen Ansprechpartner finden
Geht es um seelische Ursachen im Kindes- oder Jugendalter, führt der Weg oft über den öffentlichen Träger der Jugendhilfe beim Jugendamt. Dort wird geprüft, ob Leistungen nach dem § 35a im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs in Betracht kommen.
Der Übergang zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe wird gemeinsam geplant, damit Unterstützung ohne Brüche weiterläuft.
Sollte der Bedarf vor allem gesundheitliche Fragen berühren, werden weitere Rehabilitationsträger einbezogen. Das betrifft zum Beispiel die medizinische Rehabilitation oder spezifische Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Entscheidend bleibt immer der Blick auf den Alltag des Kindes. Wo lebt die Person und welche Barrieren verhindern die Partizipation? Mit dieser Sichtweise lässt sich die zuständige Stelle schnell identifizieren.
Erste Anfrage richtig stellen
Eine gut vorbereitete Erstnachricht ist wie ein Türöffner bei den Behörden. Wenn Sie Ihr Anliegen von Anfang an klar und zielgerichtet formulieren, erleichtern Sie den Sachbearbeiter:innen die Arbeit und beschleunigen den gesamten Prozess.
Wählen Sie für Ihr Schreiben einen aussagekräftigen Betreff und nennen Sie direkt zu Beginn, für wen Sie die Unterstützung anfragen. Beschreiben Sie anschließend kurz zwei Situationen aus dem Alltag, in denen die Teilhabe derzeit nicht gelingt.
Tipps für eine gelungene Kontaktaufnahme
Formulieren Sie ein konkretes Teilhabeziel, das Sie erreichen möchten. So entsteht für die Fachstelle sofort ein verständliches Bild der Situation. Fügen Sie kurze Rückmeldungen aus der Kindertagesstätte oder der Schule hinzu.
Ein bis zwei Sätze zur Kommunikation oder zur Beteiligung in der Gruppe reichen oft schon aus, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen.
Falls bereits ärztliche Befunde oder therapeutische Berichte vorliegen, erwähnen Sie diese in Ihrem Schreiben. Bieten Sie an, diese Unterlagen nach einer offiziellen Anfrage datenschutzgerecht zu übermitteln.
Fragen Sie gezielt nach einem Termin für ein Erstgespräch und nennen Sie Zeiten, zu denen Sie gut erreichbar sind. So schaffen Sie eine professionelle Basis für die weitere Zusammenarbeit.
Musterformulierung für die Erstnachricht
Guten Tag,
ich wende mich wegen Unterstützung nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs für mein Kind an Sie.
Im Alltag zeigen sich folgende Hürden: In der Gruppe bricht mein Kind Aktivitäten schnell ab. Auf dem Schulweg kommt es ohne Begleitung nicht zuverlässig an.
Ziel ist, dass die Teilnahme am Unterricht stabil gelingt und der Weg zur Schule schrittweise eigenständig möglich wird.
Die Klassenleitung bestätigt die Schwierigkeiten in kurzen Notizen. Eine kinderärztliche Einschätzung liegt vor und kann nach Anfrage übermittelt werden.
Bitte teilen Sie mir die zuständige Fachstelle sowie einen Terminvorschlag für ein Erstgespräch mit.
Vielen Dank und freundliche Grüße
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Kompakte Orientierung: Wer ist wofür erste Anlaufstelle
Diese Tabelle dient als erster Wegweiser durch die verschiedenen Rechtsgebiete und Zuständigkeiten. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, erleichtert aber den Start.
| Lebenslage | Erste Ansprechperson | Rechtsgrundlage | Mögliche Leistungen |
Kind mit deutlichen Teilhabebarrieren im Alltag | Träger der Eingliederungshilfe vor Ort | Neuntes Buch des Sozialgesetzbuchs | Heilpädagogische Förderung sowie Assistenz in der Kindertagesstätte |
Seelische Ursachen bei Kindern oder Jugendlichen | Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe | Achtes Buch des Sozialgesetzbuchs | Schulbegleitung sowie Soziotherapie und Förderung der sozialen Teilhabe |
Übergang Schule in Ausbildung oder Arbeit | Träger der Eingliederungshilfe oder Rehabilitationsträger | Neuntes Buch des Sozialgesetzbuchs | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Arbeitsassistenz |
Wohnen und Alltag mit höherem Unterstützungsbedarf | Träger der Eingliederungshilfe | Neuntes Buch des Sozialgesetzbuchs | Trainingswohnen sowie besondere Wohnformen und Alltagsassistenz |
Von der Anfrage zum Hilfeplan
Nach der ersten Kontaktaufnahme beginnt die Phase der gemeinsamen Planung. Hier fließen alle Perspektiven zusammen, um einen passgenauen Fahrplan für die kommenden Monate zu erstellen.
In diesem Prozess beschreiben Eltern, Fachkräfte und der Träger gemeinsam, wo die Teilhabe derzeit scheitert und welches Ziel realistisch ist. Aus diesen Beobachtungen entsteht der offizielle Plan, der den Umfang und den Ort der Hilfe festlegt.
Zwei Tipps für den Start
- Halten Sie zwei Beispiele fest, die das Problem im Alltag zeigen, und ein Beispiel, das schon gut gelingt.
- Vereinbaren Sie einen ersten Prüfzeitpunkt, an dem alle Beteiligten kurz Bilanz ziehen.
Fazit
Der Träger der Eingliederungshilfe ist die zentrale Stelle, die Bedarf und Leistung zusammenführt. Mit einer klaren Erstmeldung, realistischen Zielen und festen Prüfterminen entsteht ein verlässlicher Ablauf. So wird Unterstützung planbar, entlastet Familien und stärkt Teilhabe im Alltag.
Häufig gestellte Fragen – Träger der Eingliederungshilfe
Bei seelischen Ursachen im Kindes- und Jugendalter erfolgt der Zugang oft über das Jugendamt. Dort wird geprüft, ob Leistungen nach Paragraf 35a in Frage kommen.
Der örtliche Träger der Eingliederungshilfe übernimmt die Koordination. Bei medizinischen Fragen werden Rehabilitationsträger einbezogen. Halten Sie Zuständigkeiten schriftlich fest.
Ja, innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten. Hilfen können als Sachleistung oder über ein persönliches Budget organisiert werden. Lassen Sie sich dazu beraten.


