Viele fragen sich, ob und wann man bei der Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe selbst zahlen muss.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Finanzierung strukturiert ist und welche Wege Ihnen offenstehen, um die bestmögliche Unterstützung ohne bürokratische Hürden zu erhalten.
Wer finanziert die Unterstützung für mein Kind?
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Eingliederungshilfe eine Leistung des Systems der sozialen Teilhabe ist. Die Eingliederungshilfe soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichern. Ob ein Eigenanteil anfällt und wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Art der Leistung, vom Einkommen und Vermögen sowie von der Wohn- und Lebenssituation ab.
Die Zuständigkeiten von Ämtern und Krankenkassen
Ein häufiger Fehler in der Beratung ist die Annahme, dass die Krankenkasse für alle Fördermaßnahmen zuständig sei. Tatsächlich übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen lediglich die Kosten für medizinisch-therapeutische Heilmittel wie zum Beispiel Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.
Die pädagogischen Fachleistungen sowie die Kosten für die soziale Teilhabe werden hingegen von den regionalen Sozialhilfeträgern, den Bezirken oder den Jugendämtern getragen. Eine präzise Trennung dieser Bereiche im Antrag verhindert unnötige Ablehnungen und sorgt für einen reibungslosen Start der Hilfe.

Welche Formen der finanziellen Hilfe existieren?
Neben der direkten Übernahme der Kosten für Fachleistungen gibt es verschiedene Modelle, wie die Unterstützung finanziert werden kann. Diese Flexibilität soll sicherstellen, dass die Hilfe genau dort ankommt, wo sie im Alltag des Kindes am meisten bewirkt.
Die Finanzierung wird als Mittel zum Zweck betrachtet, um Barrieren abzubauen. Dabei stehen die individuellen Wünsche der Familie und die Förderung der Selbstbestimmung im Vordergrund jeder Planung.
Das Persönliche Budget für mehr Selbstbestimmung
Eine besondere Form der Finanzierung ist das Persönliche Budget. Hierbei erhalten die Eltern oder die Jugendlichen auf Antrag eine Geldleistung anstelle einer Sachleistung. Dies ermöglicht es Ihnen, die benötigten Unterstützungsdienste selbst auszuwählen und flexibel zu beauftragen.
Das Persönliche Budget stärkt die Rolle der Nutzer:innen als Expert:innen in eigener Sache und fördert ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Es erfordert jedoch auch eine sorgfältige Dokumentation und Abrechnung gegenüber den Kostenträgern, wobei digitale Werkzeuge eine wertvolle Entlastung bieten können.
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Typische Konstellationen im Überblick
Um eine Orientierung zu schaffen, sind die häufigsten Fallbeispiele in dieser Tabelle zusammengefasst. Diese Übersicht hilft dabei, die finanzielle Planung für das Kind oder die Einrichtung frühzeitig und sicher zu gestalten.
Situation | Was ist üblich | Wichtiger Hinweis |
Ambulante Fachleistung zu Hause oder in der Kindertagesstätte | Die Kosten für die Förderleistung werden in der Regel vollständig übernommen. | Die Kosten für den Lebensunterhalt oder die Fahrtkosten können jedoch gesondert geregelt sein. |
Schulbegleitung in der Schule | Es fällt im Normalfall keine Beteiligung an den Kosten für die Begleitung an. | Die Bewertung der Wege zur Schule oder die Verpflegung am Mittag kann individuell abweichen. |
Tagesstrukturierende Angebote | Die Förderung ist meist beitragsfrei für die Familien. | Der Bescheid prüft genau die Aufteilung zwischen den Förderkosten und den Sachkosten für die Verpflegung. |
Besondere Wohnformen | Hier sind Beiträge für die Unterkunft sowie für die Verpflegung häufig vorgesehen. | Es muss strikt zwischen der Förderung der Teilhabe und den Anteilen für den Lebensunterhalt unterschieden werden. |
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | Die Förderung erfolgt in den meisten Fällen beitragsfrei für die Jugendlichen. | Die Kosten für die Fahrt oder die Arbeitskleidung sollten Sie immer gesondert mit dem Kostenträger klären. |
Persönliches Budget | Die Leistung wird als direkte Geldleistung für die Familie organisiert. | Die Abrechnung erfolgt nach einer Zielvereinbarung und ein Eigenanteil ist wie bei der Sachleistung möglich. |
Die Tabelle ist ein Wegweiser. Entscheidend ist immer der individuelle Bescheid und die dort genannte Berechnung.
So gehen Sie praktisch vor
Prüfen Sie den Bescheid in Ruhe. Achten Sie auf Art und Umfang der bewilligten Leistung, die genannte Rechtsgrundlage und die Begründung für einen Eigenanteil. Klären Sie, was als Förderanteil gilt und was den Lebensunterhalt betrifft.
Bei Unklarheiten hilft eine kurze schriftliche Nachfrage. Bitten Sie um eine nachvollziehbare Berechnung in einfacher Sprache. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt bei der Einordnung.
Zwei kleine Tipps für Sie:
Notieren Sie Fragen direkt auf dem Bescheid und klären Sie sie im Rückruf.
Bewahren Sie Zielvereinbarungen, Rechnungen und Rückmeldungen aus dem Alltag gemeinsam auf.
Am Ende zählt die Teilhabe
Um Zuschüsse dauerhaft zu sichern, müssen die Fortschritte des Kindes klar benannt werden. Wir sprechen dabei konsequent von Teilhabezielen, die beschreiben, wie das Kind am Leben in der Gemeinschaft partizipiert. TheraVira bietet hierfür intelligente Textbausteine und Vorlagen, die den Schreibprozess enorm beschleunigen.
So entstehen fachlich fundierte Berichte, die den Kostenträgern die Entscheidung erleichtern und die Qualität der pädagogischen Arbeit unterstreichen. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die es für seinen individuellen Weg benötigt.
TheraVira als verlässlicher Partner
Die App- und Webanwendung TheraVira bündelt ICF-konforme Dokumentation, Planung, Kommunikation und Abrechnung in einer integrierten, mobil nutzbaren Plattform. Sie unterstützt Fachkräfte in der interdisziplinären Frühförderung, der heilpädagogischen Frühförderung sowie im heilpädagogischen Zentrum – praxisnah, datenschutzkonform und intuitiv bedienbar.
Häufig gestellte Fragen zur Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe
Wenn Anteile für Unterkunft oder Verpflegung enthalten sind oder wenn Einkommen und Vermögen über bestimmten Grenzen liegen. Der Bescheid nennt die Grundlage und die Berechnung.
In vielen Fällen, ja. Entscheidend ist der Bescheid und die Abgrenzung zwischen Förderung und Sachkosten. Fragen Sie nach, wenn Punkte unklar bleiben.
Bitten Sie um eine schriftliche Erläuterung und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein. Fügen Sie kurze Alltagsbeispiele und Unterlagen bei. Holen Sie sich unabhängige Beratung.


