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Familie freut sich über Eingliederungshilfe-Zuschuss durch TheraVira's Unterstützung

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Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe: Was auf Familien zukommen kann

Viele fragen sich, ob und wann man bei der Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe selbst zahlen muss. 

Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, von welchen Faktoren die Beiträge abhängen und wie Bescheide zu prüfen sind. Er richtet sich an Eltern und Fachkräfte in der Frühförderung

Kostenbeteiligung einfach erklärt

Die Eingliederungshilfe soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichern. Ob ein Eigenanteil anfällt und wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Art der Leistung, vom Einkommen und Vermögen sowie von der Wohn- und Lebenssituation ab. 

Einige Leistungen sind in der Regel beitragsfrei. Andere enthalten Anteile für Unterkunft oder Verpflegung. Diese können zu einem Eigenbeitrag führen.

Wichtig ist die Unterscheidung. Förder- und Teilhabeleistungen werden anders bewertet als Lebenshaltungsanteile. Der Bescheid des Trägers zeigt, welche Leistungen bewilligt wurden und wie die Berechnung aussieht.

Wovon hängt die Kostenbeteiligung ab?

Maßgeblich sind die Leistung selbst und die persönliche Lage. Dazu zählen Alter, Wohnform, vorhandenes Einkommen und Vermögen sowie der Umfang der Hilfe. Auch Schnittstellen zu Jugendhilfe, Schule oder medizinischer Rehabilitation spielen eine Rolle.

Eltern sollten prüfen, ob nur die Förderung bewilligt wurde oder auch Anteile für Wohnen und Verpflegung. Bei Jugendlichen im Übergang kann sich die Bewertung ändern. Deshalb lohnt ein Blick in den Bescheid und eine kurze Rückfrage an die Sachbearbeitung.

Eigenanteil, Einkommen und Vermögen in einfacher Sprache

Ein Eigenanteil ist der Betrag, den man selbst zur Hilfe dazuzahlt. Ob es dazu kommt, prüft der Träger nach festen Regeln. 

Grundlage sind die Art der Leistung, das Einkommen und das Vermögen der leistungsberechtigten Person. Nur wenn die Leistung und die persönliche Lage es vorsehen, wird ein Eigenanteil verlangt.

  • Einkommen meint Geld, das regelmäßig eingeht. Dazu zählen zum Beispiel Lohn, Renten oder Unterhaltszahlungen. Auch kleinere Nebenverdienste können berücksichtigt werden. 

Nicht jede Einnahme wird voll angerechnet. Der Bescheid erklärt, was im Einzelfall zählt.

  • Vermögen meint das, was man besitzt und in Geld wert ist. Dazu können Ersparnisse, Wertpapiere oder ein zweites Auto gehören. 

Teile des Vermögens sind geschützt. Geschützt sind in der Regel angemessener Hausrat, notwendige Dinge für den Alltag und ein bestimmter Grundbetrag.

  • Freibeträge sichern, dass ein Teil von Einkommen und Vermögen unangetastet bleibt. Sie schützen den Grundbedarf und oft auch besondere Situationen in der Familie. 

Besondere Belastungen wie medizinische Ausgaben oder notwendige Fahrtkosten können berücksichtigt werden, wenn Belege vorliegen. Welche Grenzen gelten, teilt der Träger mit und legt die Berechnung im Bescheid verständlich dar.

Sie haben das Recht, eine einfache Erklärung der Zahlen zu erhalten. Bitten Sie um einen nachvollziehbaren Berechnungsbogen. Prüfen Sie die Angaben in Ruhe und melden Sie Änderungen der Einkommens- oder Vermögenslage zeitnah. So bleibt die Berechnung korrekt und vermeidet Nachforderungen.

Typische Konstellationen im Überblick


Situation

Was ist üblich

Wichtiger Hinweis

Ambulante Fachleistung zu Hause oder in Kita

Häufig beitragsfrei für die Förderleistung

Lebenshaltungs- oder Fahrtkosten können gesondert geregelt sein

Schulbegleitung in der Schule

In der Regel keine Kostenbeteiligung für die Begleitung

Schulwege oder Mittagsverpflegung können anders bewertet sein

Tagesstrukturierende Angebote

Förderung meist beitragsfrei, Verpflegung kann anfallen

Bescheid prüft Aufteilung in Förder- und Sachkosten

Besondere Wohnformen
Beiträge für Unterkunft und Verpflegung häufig vorgesehen
Teilhabeförderung und Lebenshaltungsanteile unterscheiden

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung oft beitragsfrei

Fahrtkosten, Mittagsverpflegung oder Arbeitskleidung gesondert klären

Persönliches Budget

Leistung wird als Geld organisiert

Abrechnung nach Zielvereinbarung, Eigenanteil wie bei Sachleistung möglich

Die Tabelle ist ein Wegweiser. Entscheidend ist immer der individuelle Bescheid und die dort genannte Berechnung.

So gehen Sie praktisch vor

Prüfen Sie den Bescheid in Ruhe. Achten Sie auf Art und Umfang der bewilligten Leistung, die genannte Rechtsgrundlage und die Begründung für einen Eigenanteil. Klären Sie, was als Förderanteil gilt und was den Lebensunterhalt betrifft.

Bei Unklarheiten hilft eine kurze schriftliche Nachfrage. Bitten Sie um eine nachvollziehbare Berechnung in einfacher Sprache. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt bei der Einordnung.

Zwei kleine Tipps für Sie:

Notieren Sie Fragen direkt auf dem Bescheid und klären Sie sie im Rückruf.

Bewahren Sie Zielvereinbarungen, Rechnungen und Rückmeldungen aus dem Alltag gemeinsam auf.

Am Ende zählt die Teilhabe

Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe hängt von Leistung, Lebenssituation und Berechnung im Einzelfall ab. Wer Bescheide prüft, Fragen stellt und Förderanteile von Lebenshaltungsanteilen trennt, gewinnt Sicherheit. So bleibt der Blick frei für das Wesentliche. Teilhabe im Alltag und eine Unterstützung, die trägt. 

TheraVira als verlässlicher Partner

Die App- und Webanwendung TheraVira bündelt ICF-konforme Dokumentation, Planung, Kommunikation und Abrechnung in einer integrierten, mobil nutzbaren Plattform. Sie unterstützt Fachkräfte in der interdisziplinären Frühförderung, der heilpädagogischen Frühförderung sowie im heilpädagogischen Zentrum – praxisnah, datenschutzkonform und intuitiv bedienbar.

Häufig gestellte Fragen zur Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe

Wenn Anteile für Unterkunft oder Verpflegung enthalten sind oder wenn Einkommen und Vermögen über bestimmten Grenzen liegen. Der Bescheid nennt die Grundlage und die Berechnung.

In vielen Fällen, ja. Entscheidend ist der Bescheid und die Abgrenzung zwischen Förderung und Sachkosten. Fragen Sie nach, wenn Punkte unklar bleiben.

Bitten Sie um eine schriftliche Erläuterung und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein. Fügen Sie kurze Alltagsbeispiele und Unterlagen bei. Holen Sie sich unabhängige Beratung.

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