Die Jugend ist eine Übergangszeit mit vielen Entscheidungen. Die Eingliederungshilfe für Jugendliche unterstützt junge Menschen dabei, Teilhabe im Alltag zu erreichen und Barrieren zu senken.
Der Beitrag zeigt, welche Hilfeformen wirken, wie die Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch aussieht und wie Eltern, Sorgeberechtigte und Teams den Weg strukturiert gehen.
Was ist Eingliederungshilfe? Die wichtigsten Infos
Die Eingliederungshilfe im Jugendalter verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung zu fördern und einen gelingenden Übergang in Ausbildung, Arbeit und Wohnen zu ermöglichen. Sie setzt dort an, wo der individuelle Bedarf des jungen Menschen liegt und bündelt verschiedene Unterstützungsformen zu einem ganzheitlichen Paket.
Wirksam ist die Hilfe vor allem dann, wenn sie direkt im Lebensalltag der Jugendlichen stattfindet. Das umfasst die Schule und den Ausbildungsbetrieb ebenso wie die Freizeit und das familiäre Umfeld. Alle Ziele werden verständlich formuliert und fließen als roter Faden in die persönliche Zukunftsplanung ein.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten verstehen
Eine klare rechtliche Einordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die notwendigen Leistungen ohne Zeitverlust bewilligt werden. Je nach Art der Beeinträchtigung greifen unterschiedliche Gesetzbücher, die jedoch alle die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.
Die zentrale Grundlage bildet Teil 2 des SGB IX im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs. Liegen seelische Behinderungen oder drohende seelische Behinderungen vor, kann § 35a SGB VIII greifen. Fragen der Sozialhilfe können das SGB XII berühren, etwa bei Kosten und Zuständigkeiten.
Für die Beratung und Orientierung stehen den Familien oft Verfahrenslotsen oder unabhängige Beratungsstellen zur Seite.
Die Rolle der Kostenträger und Beratungstellen
Je nach individueller Situation sind verschiedene Träger beteiligt. Oft ist das örtliche Jugendamt die erste Anlaufstelle für pädagogische Fragen. Wenn es um die Teilhabe am Arbeitsleben geht, kommen auch Rehabilitationsträger ins Spiel.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Krankenkassen lediglich medizinische Heilmittel übernehmen, während die Ämter für die soziale Teilhabe verantwortlich sind.
Bedarf klären und Antrag stellen
Zu Beginn steht die Bedarfsermittlung. Geprüft wird, ob eine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche erforderlichen Leistungen Teilhabe verbessern.
Bei seelischer Ursache zählt, ob die seelische Gesundheit vom typischen Zustand des jeweiligen Alters abweicht. Dies kann bei Autismus, ADHS oder anderen Belastungen gegeben sein.
Der Antrag auf Eingliederungshilfe geht an den Träger der Eingliederungshilfe. Bei Leistungen nach § 35a SGB VIII ist das örtliche Jugendamt zuständig. Ziele, Methoden, Umfang und Orte der Leistung werden im Hilfeplan festgehalten und regelmäßig geprüft.
Das Gesamtplanverfahren strukturiert diesen Prozess und bindet Schule, Betrieb, Familie und Leistungserbringer ein.
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Leistungen der Eingliederungshilfe im Jugendalter
Die Leistungen orientieren sich immer am aktuellen Lebensort und den Zielen des jungen Menschen. Sie reichen von der Unterstützung im Unterricht bis hin zur Begleitung beim Einstieg in das Berufsleben.
In der Schule kann eine qualifizierte Schulbegleitung die Teilnahme am Unterricht sichern und Barrieren beim Lernen abbauen. Für den Übergang in den Beruf helfen spezielle Trainings sowie eine Begleitung bei Praktika oder in der betrieblichen Erprobung.
Wohnen und Freizeit selbstständig gestalten
Auch im Bereich Wohnen gibt es vielfältige Angebote, die von der ambulanten Assistenz bis zu besonderen Wohnformen reichen. Nach dem Unterricht festigen Assistenzleistungen die praktischen Fähigkeiten im Alltag, wie zum Beispiel die Planung von Wegen oder die Selbstorganisation.
Wenn eine geistige Behinderung vorliegt, helfen klare Routinen und verlässliche Bezugspersonen dabei, Sicherheit zu gewinnen.
Übergangsplanung rechtzeitig starten
Übergänge gelingen besser, wenn sie früh beginnen. Vor dem Schulabschluss wird festgelegt, welches Ziel erreicht werden soll und welche Schritte folgen. Dazu gehören Zuständigkeiten, Termine, Unterlagen und ein realistischer Zeitpfad.
In der App- und Webanwendung TheraVira lassen sich Meilensteine, Verantwortliche und Fristen abbilden. Ziele, Maßnahmen und Protokolle bleiben sichtbar. Auswertungen erinnern an Prüftermine. So werden Fortschritte nachvollziehbar und Anpassungen schnell möglich.
Kompakte Übersicht der Übergangsfelder
Ein schneller Überblick über die verschiedenen Bereiche hilft Ihnen, die Planung für die Zukunft des Jugendlichen zu ordnen. Jedes Feld verfolgt dabei ein spezifisches Ziel für mehr Selbstständigkeit.
| Bereich | Ihr Ziel | Mögliche Hilfeformen | Zuständig |
Schule und Abschluss | Das Lernen wird strukturiert und Prüfungen werden erfolgreich absolviert. | Schulbegleitung sowie Nachteilsausgleich und gezieltes Lerncoaching | Schule sowie der Träger der Eingliederungshilfe |
Ausbildung und Arbeit | Der Einstieg in den Beruf wird erprobt und der Arbeitsalltag stabil gehalten. | Arbeitsassistenz sowie Mobilitätstraining und Begleitung bei Praktika | Betrieb sowie Berufsberatung und Rehabilitationsträger |
Wohnen und Alltag | Die Selbstständigkeit wird aufgebaut und Sicherheit im eigenen Wohnraum gewonnen. | Trainingswohnen sowie ambulante Assistenz im Haushalt | Wohnangebot sowie die Familie und das Fachpersonal |
Psychische Gesundheit | Stabilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werden dauerhaft gesichert. | Zusammenarbeit mit der Jugendpsychiatrie sowie Soziotherapie | Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe |
Übergänge gestalten – Teilhabe stärken
Eingliederungshilfe stärkt Jugendliche auf ihrem Weg in Ausbildung, Wohnen und eigene Entscheidungen. Mit sauberer Bedarfsermittlung, einem klaren Hilfeplan und gut abgestimmten Eingliederungshilfeleistungen wächst soziale Teilhabe Schritt für Schritt.
Die App- und Webanwendung TheraVira bündelt ICF-konforme Dokumentation, Planung, Kommunikation und Abrechnung in einer integrierten, mobil nutzbaren Plattform. Sie unterstützt Fachkräfte in der interdisziplinären Frühförderung, der heilpädagogischen Frühförderung sowie im heilpädagogischen Zentrum – praxisnah, datenschutzkonform und intuitiv bedienbar.
Häufig gestellte Fragen – Eingliederungshilfe für Jugendliche
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn eine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und Leistungen der Eingliederungshilfe die Teilhabe verbessern. Grundlage ist das SGB IX im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs.
Ziele, Bedarf und Zuständigkeit werden neu geprüft. Leistungen können fortgeführt oder angepasst werden, zum Beispiel für junge Volljährige. Wichtig ist eine früh beginnende Übergangsplanung.
Das örtliche Jugendamt prüft die Voraussetzungen und holt fachliche Einschätzungen ein. Grundlage sind die Auswirkungen im Alltag und ärztliche oder psychotherapeutische Befunde. Die Diagnose ist ein Baustein, entscheidend bleibt die Teilhabe.


