Die Jugend ist eine Übergangszeit mit vielen Entscheidungen. Die Eingliederungshilfe für Jugendliche unterstützt junge Menschen dabei, Teilhabe im Alltag zu erreichen und Barrieren zu senken.
Der Beitrag zeigt, welche Hilfeformen wirken, wie die Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch aussieht und wie Eltern, Sorgeberechtigte und Teams den Weg strukturiert gehen.
Eingliederungshilfe für Jugendliche – was ist das? Die wichtigsten Infos
Eingliederungshilfe zielt im Jugendalter auf Selbstständigkeit, Teilhabe und einen gesicherten Übergang in Ausbildung, Arbeit und Wohnen. Sie knüpft an den individuellen Bedarf an und bündelt Assistenzleistungen, heilpädagogische Förderung sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben.
Wirksam ist die Hilfe, wenn sie dort stattfindet, wo Alltag passiert. Also in Schule, Betrieb, Wohnen, Freizeit und Familie. Ziele werden verständlich formuliert, gern auch in leichter Sprache und regelmäßig überprüft. Die Ergebnisse fließen in den Hilfeplan ein und werden zum roten Faden der Unterstützung.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten verstehen
Die zentrale Grundlage bildet Teil 2 des SGB IX im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs. Liegen seelische Behinderungen oder drohende seelische Behinderungen vor, kann § 35a SGB VIII greifen. Fragen der Sozialhilfe können das SGB XII berühren, etwa bei Kosten und Zuständigkeiten.
Je nach Fall sind beteiligt: der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über das örtliche Jugendamt, der Träger der Eingliederungshilfe sowie bei Gesundheitsthemen der Rehabilitationsträger der medizinischen Rehabilitation.
Landesjugendämter beraten Einrichtungen. Verfahrenslotsen helfen, Abläufe zu ordnen und Ansprechpersonen zusammenzubringen. Unabhängige Orientierung bietet die EUTB.
Bedarf klären und Antrag stellen
Zu Beginn steht die Bedarfsermittlung. Geprüft wird, ob eine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche erforderlichen Leistungen Teilhabe verbessern.
Bei seelischer Ursache zählt, ob die seelische Gesundheit vom typischen Zustand des jeweiligen Alters abweicht. Dies kann bei Autismus, ADHS oder anderen Belastungen gegeben sein.
Der Antrag auf Eingliederungshilfe geht an den Träger der Eingliederungshilfe. Bei Leistungen nach § 35a SGB VIII ist das örtliche Jugendamt zuständig. Ziele, Methoden, Umfang und Orte der Leistung werden im Hilfeplan festgehalten und regelmäßig geprüft.
Das Gesamtplanverfahren strukturiert diesen Prozess und bindet Schule, Betrieb, Familie und Leistungserbringer ein.
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Leistungen der Eingliederungshilfe im Jugendalter
Die Leistungen der Eingliederungshilfe orientieren sich am Bedarf und am Lebensort. In der Schule kann Schulbegleitung die Teilnahme am Unterricht sichern. Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen auch Nachteilsausgleiche, Lernstrategien und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften.
Für den Übergang in den Beruf helfen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu zählen Arbeitsassistenz, Mobilitäts- und Alltagstraining, Praktikumsbegleitung und betriebliche Erprobung.
Das Budget für Arbeit kann Perspektiven jenseits der Werkstatt für behinderte Menschen eröffnen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Im Bereich Wohnen reichen die Angebote von ambulanter Assistenz über Trainingswohnen bis zu besonderen Wohnformen, wenn der Unterstützungsbedarf höher ist.
Nach dem Unterricht und in der Freizeit festigen Assistenzleistungen alltagspraktische Fähigkeiten wie Wegeplanung, Kommunikationsregeln und Selbstorganisation.
Wenn die psychische Stabilität im Vordergrund steht, werden Psychotherapie, Sozialpsychiatrie und Jugendpsychiatrie eingebunden.
Bei geistiger Behinderung stehen alltagsnahe Lernschritte, klare Routinen und verlässliche Bezugspersonen im Mittelpunkt. Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzen bei Bedarf Angebote der Frühförderung und vernetzen sich mit dem Beitrag „Eingliederungshilfe für Kinder“.
Übergangsplanung rechtzeitig starten
Übergänge gelingen besser, wenn sie früh beginnen. Vor dem Schulabschluss wird festgelegt, welches Ziel erreicht werden soll und welche Schritte folgen. Dazu gehören Zuständigkeiten, Termine, Unterlagen und ein realistischer Zeitpfad.
In der App- und Webanwendung TheraVira lassen sich Meilensteine, Verantwortliche und Fristen abbilden. Ziele, Maßnahmen und Protokolle bleiben sichtbar. Auswertungen erinnern an Prüftermine. So werden Fortschritte nachvollziehbar und Anpassungen schnell möglich.
Kompakte Übersicht
Die folgende Übersicht bündelt die wichtigsten Übergangsfelder mit Ziel, möglicher Hilfeform und Zuständigkeit und dient als schneller Kompass für Ihre Planung.
| Bereich | Ziel | Mögliche Hilfeformen | Zuständig |
Schule und Abschluss | Lernen strukturieren, Prüfungen schaffen | Schulbegleitung, Nachteilsausgleich, Lerncoaching | Schule, Träger der Eingliederungshilfe |
Ausbildung und Arbeit | Einstieg erproben, Arbeitsalltag halten | Arbeitsassistenz, Mobilitätstraining, Praktikumsbegleitung | Betrieb, Berufsberatung, Rehabilitationsträger |
Wohnen und Alltag | Selbstständigkeit aufbauen, Sicherheit geben | Sonstigen Wohnformen, Trainingswohnen, Assistenz im Haushalt | Wohnangebot, Familie, Team |
Psychische Gesundheit | Stabilität und Teilhabe sichern | Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten, Jugendpsychiatrie, Soziotherapie | Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der Eingliederungshilfe |
Familie und Schutz | Verlässlichkeit schaffen, Pflege klären | Pflegefamilie, geeignete Pflegepersonen, Vollzeitpflege | Örtliches Jugendamt, Familiengericht bei Bedarf |
Übergänge gestalten – Teilhabe stärken
Eingliederungshilfe stärkt Jugendliche auf ihrem Weg in Ausbildung, Wohnen und eigene Entscheidungen. Mit sauberer Bedarfsermittlung, einem klaren Hilfeplan und gut abgestimmten Eingliederungshilfeleistungen wächst soziale Teilhabe Schritt für Schritt.
Die App- und Webanwendung TheraVira bündelt ICF-konforme Dokumentation, Planung, Kommunikation und Abrechnung in einer integrierten, mobil nutzbaren Plattform. Sie unterstützt Fachkräfte in der interdisziplinären Frühförderung, der heilpädagogischen Frühförderung sowie im heilpädagogischen Zentrum – praxisnah, datenschutzkonform und intuitiv bedienbar.
Häufig gestellte Fragen – Eingliederungshilfe für Jugendliche
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn eine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und Leistungen der Eingliederungshilfe die Teilhabe verbessern. Grundlage ist das SGB IX im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs.
Ziele, Bedarf und Zuständigkeit werden neu geprüft. Leistungen können fortgeführt oder angepasst werden, zum Beispiel für junge Volljährige. Wichtig ist eine früh beginnende Übergangsplanung.
Das örtliche Jugendamt prüft die Voraussetzungen und holt fachliche Einschätzungen ein. Grundlage sind die Auswirkungen im Alltag und ärztliche oder psychotherapeutische Befunde. Die Diagnose ist ein Baustein, entscheidend bleibt die Teilhabe.


