Wenn ein Kind in seiner Teilhabe eingeschränkt ist, braucht es Unterstützung, die trägt und den Alltag erleichtert. Die Eingliederungshilfe bietet hierfür wirksame Bausteine und klare Hilfeformen.
Dieser Leitfaden erklärt, wann ein Leistungsanspruch bestehen kann, welche Leistungen der Eingliederungshilfe infrage kommen und wie Eltern, Sorgeberechtigte, Pflegepersonen und Fachkräfte vorgehen können.
Wann hat ein Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe
Der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe orientiert sich an der individuellen Lebenssituation und den Barrieren, denen ein Kind gegenübersteht. Es geht dabei nicht allein um eine medizinische Diagnose, sondern um die Frage, wie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann.
Ein Anspruch kann für junge Menschen bestehen, die von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen oder von einer solchen bedroht sind. Die fachliche Grundlage bildet hierbei die Einschränkung der Partizipation im Vergleich zu Gleichaltrigen ohne Beeinträchtigung.
Gesetzliche Grundlagen nach SGB IX und SGB VIII
Die rechtliche Einordnung erfolgt primär über das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Verbindung mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt, können auch Leistungen nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) greifen. Diese gesetzliche Verzahnung stellt sicher, dass Kinder in jeder Lebensphase die passende Unterstützung erhalten und keine Lücken im Hilfeverbund entstehen.
Welche Leistungen kommen für Kinder in Betracht
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der Kinder selbst. Sie werden individuell kombiniert, um eine ganzheitliche Förderung zu ermöglichen und die Selbstständigkeit im Alltag zu stärken.
Häufig bewährt sich eine enge Verzahnung aus pädagogischer Förderung, Assistenzleistungen in der Kindertagesstätte oder Schule sowie spezialisierter heilpädagogischer Frühförderung. Dabei betrachten wir das Kind immer in seinem gesamten sozialen Umfeld.
Übersicht nach Lebensphasen und individuellen Zielen
Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes verschieben sich die Schwerpunkte der Unterstützung. Eine frühzeitige und passgenaue Auswahl der Leistungen stellt sicher, dass Übergänge erfolgreich gemeistert werden und das Kind in seiner Selbstwirksamkeit gestärkt wird.
| Altersphase | Typische Teilhabeziele | Mögliche Leistungen |
| Frühkindliche Phase | Förderung der Kommunikation und Motorik sowie Unterstützung der Selbstregulation | Heilpädagogische Frühförderung und Unterstützung in der täglichen Tagesstruktur |
| Kindertagesstätte | Teilhabe an der Gruppe und Förderung der Selbstständigkeit sowie Lösung von Konflikten | Assistenz in der Kindertagesstätte sowie Schulbegleitung im Übergang und Unterstützte Kommunikation |
| Grundschule | Unterstützung beim Lernen und Förderung der Aufmerksamkeit sowie Einhaltung sozialer Regeln | Schulbegleitung sowie Vermittlung von Lernstrategien und Beratung zum Nachteilsausgleich |
| Weiterführende Schule | Organisation des Lernalltags und Stärkung der Selbstwirksamkeit sowie Begleitung bei Übergängen | Schulbegleitung sowie Trainings zur Stärkung sozialer Kompetenzen und Unterstützung bei der Berufsorientierung |
Die Tabelle ist ein Wegweiser. Entscheidend bleibt der individuelle Bedarf.
Der Weg zur passenden Leistung: Schritt für Schritt
Damit Eingliederungshilfe wirksam wird, braucht es ein klares und gut abgestimmtes Vorgehen. Von der ersten Beobachtung bis zur Auswertung der erzielten Fortschritte verläuft der Weg in mehreren Schritten, die gemeinsam mit allen Beteiligten gestaltet werden.
Bedarf sichtbar machen
Der Startpunkt ist die Bedarfsermittlung. Sammeln Sie dazu Beobachtungen aus Alltagssituationen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen und in der Schule.
Beschreiben Sie kurz, was nicht gelingt, und formulieren Sie anschließend ein Ziel in einfacher Sprache. Ein Ziel ist gut, wenn Außenstehende erkennen können, wann es erreicht ist.
Antrag stellen und Hilfeplan erstellen
Es ist wichtig, den Antrag an die richtige Stelle zu senden. In der Regel sind die regionalen Kostenträger wie Sozialämter, Bezirke oder Jugendämter zuständig.
Krankenkassen übernehmen lediglich die medizinisch-therapeutischen Leistungen wie Logopädie oder Physiotherapie. Die pädagogische Förderung und die Koordination der Eingliederungshilfe liegen in der Verantwortung der staatlichen Ämter.
Eine ärztliche Diagnose ist die zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen durch die Kostenträger. Sie dient als fachlicher Nachweis und bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte im Verfahren. Eltern sollten daher frühzeitig das Gespräch in der Kinderarztpraxis suchen, um die medizinische Notwendigkeit der Eingliederungshilfe dokumentieren zu lassen.
Auswertung und Anpassung
Nach einigen Wochen prüfen alle Beteiligten, was sich verändert hat. Passen Sie Ziele und Vorgehen an, wenn neue Hürden sichtbar werden oder ein Ziel erreicht wurde.
Zusammenarbeit, die entlastet
Eltern, Sorgeberechtigte und Pflegepersonen kennen das Kind am besten. Fachkräfte bringen Methodik und den Blick von außen ein. Gute Zusammenarbeit lebt von kurzen Wegen und klaren Absprachen. Schreiben Sie auf, was zu Hause, in der Kita oder in der Schule ausprobiert wird. So entsteht ein roter Faden.
Nutzen Sie Übergänge als Chance. Der Start in die Schule, der Wechsel in eine neue Gruppe oder der Schritt in eine andere Hilfeform sind gute Zeitpunkte, Leistungen zu bündeln und Ziele zu schärfen. Beratungsstellen unterstützen beim Sortieren der Optionen in SGB IX, SGB VIII und SGB XII.
Teilhabe gelingt, wenn alle zusammenwirken
Eingliederungshilfe für Kinder wirkt, wenn Bedarf, Ziele und Leistungen gut zusammenfinden. Entscheidend ist der Alltag in Familie, Tageseinrichtungen und Schule. Mit klarer Bedarfsermittlung, einem verbindlichen Hilfeplan und regelmäßiger Auswertung entstehen Hilfen, die entlasten, stärken und Teilhabe spürbar machen.
Häufig gestellte Fragen zur Eingliederungshilfe für Kinder
Formulieren Sie es so konkret, dass Außenstehende erkennen können, woran Erfolg sichtbar wird. Nennen Sie die Situation, das gewünschte Verhalten und den Zeitpunkt der Prüfung. Das erleichtert sowohl das Teilhabeplanungsverfahren als auch die spätere Auswertung.
Hilfreich sind fachliche Einschätzungen aus Kita oder Schule, sowie Berichte der Frühförderstelle. Ärztliche Befunde sind verpflichtend. Diagnosen orientieren sich häufig an der ICD-10. Wichtig ist eine kurze Alltagsbeschreibung mit einem klaren Ziel.
Ja, für den Antrag ist eine ärztliche Diagnose erforderlich. Eine fachliche Einschätzung und ggf. Diagnostik (z. B. nach ICD) helfen, den Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben. Wichtig bleibt: Was genau soll mit der Leistung gelingen?



