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Kind und Fachkraft bei einer heilpädagogischen Übung, symbolisierend die Eingliederungshilfe durch TheraVira.

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Eingliederungshilfe für Kinder: Ein Leitfaden für Eltern und Fachkräfte

Wenn ein Kind in seiner Teilhabe eingeschränkt ist, braucht es Unterstützung, die trägt und den Alltag erleichtert. Die Eingliederungshilfe bietet hierfür wirksame Bausteine und klare Hilfeformen. 

Dieser Leitfaden erklärt, wann ein Leistungsanspruch bestehen kann, welche Leistungen der Eingliederungshilfe infrage kommen und wie Eltern, Sorgeberechtigte, Pflegepersonen und Fachkräfte vorgehen können.

Wann hat ein Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe

Die Rechtsgrundlage findet sich im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Verbindung mit dem BTHG. Ein Anspruch kann für junge Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bestehen. 

Auch eine drohende seelische Behinderung wird berücksichtigt, wenn die seelische Gesundheit über einen längeren Zeitraum vom für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Hierzu gehören beispielsweise Belastungen im Rahmen von ADHS. Die Einordnung orientiert sich fachlich an der ICD-10.

Ergänzend regelt das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) die Hilfe zur Erziehung sowie spezielle Hilfen nach § 35a SGB VIII für den Fall, dass eine Teilhabebeeinträchtigung aufgrund seelischer Ursachen vorliegt. Für junge Volljährige können Leistungen des SGB VIII fortgeführt werden.

Eine medizinische Diagnose ist die zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen. Nur mit diesem fachlichen Nachweis können die zuständigen Ämter den konkreten Bedarf prüfen. Eltern erhalten hier die erste wichtige Orientierung für den weiteren Förderweg.

Welche Leistungen kommen für Kinder in Betracht

Leistungen orientieren sich am Bedarf und werden kombiniert, wenn es sinnvoll ist. Häufig bewährt sich eine Verzahnung aus Förderung, Schulbegleitung beziehungsweise Assistenz, heilpädagogischer Frühförderung und Kommunikationsunterstützung. 

Für den Bildungsweg sind Nachteilsausgleich, Kooperation mit Tageseinrichtungen, Frühförderstelle und Schule wichtig. Für Übergänge sollten passende Wohnformen und Perspektiven in stationären Einrichtungen, teilstationäre Einrichtungen oder Pflegefamilien bedacht werden, wenn dies erforderlich ist. Auch Vollzeitpflege kann Teil eines Hilfeverbunds sein.

Übersicht nach Altersphasen

AltersphaseTypische ZieleMögliche Leistungen
Frühkindliche PhaseKommunikation, Spiel, Motorik, SelbstregulationHeilpädagogische Frühförderung, Unterstützung in der Tagesstruktur
KitaGruppenbeteiligung, Selbstständigkeit, KonfliktlösungKitaassistenz, Schulbegleitung im Übergang, Unterstützte Kommunikation
GrundschuleLernen, Aufmerksamkeit, soziale RegelnSchulassistenz, Lernstrategien, Nachteilsausgleich
Weiterführende SchuleLernorganisation, Selbstwirksamkeit, ÜbergängeSchulassistenz, Sozialtrainings, Berufsorientierung

Die Tabelle ist ein Wegweiser. Entscheidend bleibt der individuelle Bedarf.

Frühförderung und Eingliederungshilfe – wie passt das zusammen?

Frühförderung begleitet behinderte Kinder und Familien niedrigschwellig, alltagsnah und vernetzt. Die Eingliederungshilfe ergänzt, wenn behinderungsbedingte Barrieren die soziale Teilhabe einschränken. In der Praxis arbeiten beide Systeme eng zusammen. 

Ziel ist ein stimmiges Gesamtbild ohne Doppelstrukturen. Bei medizinischen Fragen werden Rehabilitationsträger beteiligt.

Der Weg zur passenden Leistung – Schritt für Schritt

Damit Eingliederungshilfe wirksam wird, braucht es ein klares und gut abgestimmtes Vorgehen. Von der ersten Beobachtung bis zur Auswertung der erzielten Fortschritte verläuft der Weg in mehreren Schritten, die gemeinsam mit allen Beteiligten gestaltet werden.

Bedarf sichtbar machen

Der Startpunkt ist die Bedarfsermittlung. Sammeln Sie dazu Beobachtungen aus Alltagssituationen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen und in der Schule. 

Beschreiben Sie kurz, was nicht gelingt, und formulieren Sie anschließend ein Ziel in einfacher Sprache. Ein Ziel ist gut, wenn Außenstehende erkennen können, wann es erreicht ist.

Antrag stellen und Hilfeplan erstellen

Es ist wichtig, den Antrag an die richtige Stelle zu senden. In der Regel sind die regionalen Kostenträger wie Bezirke, Landkreise oder Sozialämter zuständig.

Krankenkassen übernehmen lediglich die medizinisch-therapeutischen Leistungen wie Logopädie oder Physiotherapie. Die pädagogische Förderung und die Koordination der Eingliederungshilfe liegen in der Verantwortung der staatlichen Ämter.

Auswertung und Anpassung

Nach einigen Wochen prüfen alle Beteiligten, was sich verändert hat. Passen Sie Ziele und Vorgehen an, wenn neue Hürden sichtbar werden oder ein Ziel erreicht wurde. 

Zusammenarbeit, die entlastet

Eltern, Sorgeberechtigte und Pflegepersonen kennen das Kind am besten. Fachkräfte bringen Methodik und den Blick von außen ein. Gute Zusammenarbeit lebt von kurzen Wegen und klaren Absprachen. Schreiben Sie auf, was zu Hause, in der Kita oder in der Schule ausprobiert wird. So entsteht ein roter Faden.

Nutzen Sie Übergänge als Chance. Der Start in die Schule, der Wechsel in eine neue Gruppe oder der Schritt in eine andere Hilfeform sind gute Zeitpunkte, Leistungen zu bündeln und Ziele zu schärfen. Beratungsstellen unterstützen beim Sortieren der Optionen in SGB IX, SGB VIII und SGB XII.

Teilhabe gelingt, wenn alle zusammenwirken

Eingliederungshilfe für Kinder wirkt, wenn Bedarf, Ziele und Leistungen gut zusammenfinden. Entscheidend ist der Alltag in Familie, Tageseinrichtungen und Schule. Mit klarer Bedarfsermittlung, einem verbindlichen Hilfeplan und regelmäßiger Auswertung entstehen Hilfen, die entlasten, stärken und Teilhabe spürbar machen.

Häufig gestellte Fragen zur Eingliederungshilfe für Kinder

Formulieren Sie es so konkret, dass Außenstehende erkennen können, woran Erfolg sichtbar wird. Nennen Sie die Situation, das gewünschte Verhalten und den Zeitpunkt der Prüfung. Das erleichtert sowohl das Teilhabeplanungsverfahren als auch die spätere Auswertung.

Hilfreich sind fachliche Einschätzungen aus Kita oder Schule, Berichte der Frühförderstelle sowie ärztliche Befunde. Diagnosen orientieren sich häufig an der ICD-10. Wichtig ist eine kurze Alltagsbeschreibung mit einem klaren Ziel.

Ja, für den Antrag ist eine ärztliche Diagnose erforderlich. Eine fachliche Einschätzung und ggf. Diagnostik (z. B. nach ICD) helfen, den Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben. Wichtig bleibt: Was genau soll mit der Leistung gelingen?

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