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Eingliederungshilfe einfach erklärt: Wer bekommt sie und welche Leistungen gibt es?

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist und die gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Die genannte Leistung richtet sich an Personen, die eine wesentliche Behinderung aufweisen oder bei denen eine solche Behinderung droht. Dies betrifft körperliche, geistige oder seelische Behinderungen. 

Für Familien, die Frühförderung und Fachkräfte stellt sie eine tragende Unterstützungsleistung dar, damit die Teilhabe von Menschen im Alltag gelingt. 

Der vorliegende Beitrag erklärt in leichter Sprache, welche Faktoren relevant sind, welche Eingliederungshilfeleistungen es gibt und wie der Prozess vom Antrag auf Eingliederungshilfe bis zum Abschluss des Gesamtplanverfahrens abläuft.

Rechtsgrundlagen kurz erklärt

Die Eingliederungshilfe steht heute in Teil 2 des SGB IX und wurde durch das Bundesteilhabegesetz modernisiert. Historische Bezüge zum SGB XII sind weiterhin relevant, vor allem in Übergangs- und Abgrenzungsfragen.

Wichtig ist die Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern, wenn es um medizinischen Rehabilitation geht. Während Reha die Gesundheit stärkt, richtet sich die Eingliederungshilfe auf Teilhabeziele in Alltag, Bildung, Arbeit und Wohnen.

Aufgabe der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe stärkt Fähigkeiten, baut Barrieren ab und unterstützt die individuelle Lebensführung. 

Im Mittelpunkt steht der individuelle Bedarf. Es geht darum, was eine Person konkret braucht, um selbstbestimmt zu handeln und an der Gemeinschaft teilzuhaben. Dabei werden die Lebensbereiche Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität und soziale Kontakte betrachtet.

Zunächst werden Hürden klar benannt. Das können fehlende Alltagsstrukturen am Morgen sein, Unsicherheiten in der Kommunikation, Überforderungen in Gruppen oder fehlende Barrierefreiheit in Räumen und Wegen. Aus diesen Beobachtungen entstehen verständliche Ziele, die im Alltag überprüfbar sind.

Darauf aufbauend werden die erforderlichen Leistungen geplant. Das können heilpädagogische Förderung, Assistenz im Unterricht, Training der unterstützten Kommunikation, Anpassungen im Wohnumfeld oder Angebote zur sozialen Teilhabe sein. 

Wichtig ist, dass die Hilfe dort stattfindet, wo sie wirkt: zu Hause, in Kita oder Schule, am Arbeitsplatz oder im Wohnumfeld.

Umfang, Zeitraum und Zuständigkeiten werden festgelegt und regelmäßig ausgewertet. So bleibt die Unterstützung wirksam und nah am Alltag.  Wenn sich Bedürfnisse ändern, wird der Plan angepasst. Auf diese Weise entsteht aus Unterstützung ein verlässlicher Rahmen, der Sicherheit gibt und Teilhabe spürbar macht.

Leistungen der Eingliederungshilfe – ein Überblick

Die Palette reicht von Assistenzleistungen über heilpädagogische Leistungen bis zu Angeboten in Bildung, Arbeit und Wohnen. Sie werden mit dem Träger der Eingliederungshilfe geplant und von geeigneten Leistungserbringern umgesetzt.

LeistungsbereichWas steckt dahinterTypische Beispiele
AssistenzleistungenUnterstützung in AlltagssituationenSchul- oder Kitaassistenz, Alltagsassistenz, Mobilitätsassistenz
Heilpädagogische LeistungenFörderung von Entwicklung und TeilhabeHeilpädagogische Frühförderung, sozial-emotionale Förderung
Leistungen zur Teilhabe an BildungZugang zu und Erfolg in BildungNachteilsausgleich, Lern- und Studienassistenz, Zusammenarbeit mit Schule
Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenEinstieg, Erhalt und Entwicklung von ArbeitBudget für Arbeit, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Arbeitsassistenz
Wohnen / besonderen WohnformenPassende Wohnumfelder und SelbstständigkeitAmbulant betreutes Wohnen, Trainingswohnen, besondere Wohnformen
Kommunikation & HilfsmittelZugänge schaffen, Barrieren senkenUnterstützte Kommunikation, Hilfsmitteltraining, Barrierefreiheit im Umfeld

Assistenz, Fachleistung, Pflege – wo liegt der Unterschied?

Assistenzleistungen ermöglichen Handlungen im Alltag. Fachleistungen, wie etwa heilpädagogische Frühförderung, arbeiten zielorientiert an Entwicklung und Teilhabe. Pflege sichert die Versorgung und die Gesundheit. 

Im Gesamtplanungsverfahren wird festgehalten, welches Ziel verfolgt wird, welche Methode angewendet wird und woran die Wirkung erkennbar ist.

So läuft das Verfahren ab: von der Bedarfsermittlung bis zur Leistungserbringung

Zu Beginn steht die Bedarfsermittlung. Eltern und Fachkräfte sammeln dazu konkrete Situationen aus dem Alltag. Sie notieren, was gelingt, was scheitert und was sich ändern soll. Die Ziele werden in verständlicher Sprache, gerne auch in leichter Sprache, formuliert. 

So entsteht ein klares Bild, das alle verstehen. Die EUTB kann bei der Vorbereitung unterstützen.

Anschließend wird der Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Leistungsträger gestellt, in der Regel beim Sozialamt. Hilfreich sind kurze Berichte aus Kita oder Schule, fachliche Einschätzungen und ärztliche Unterlagen. 

Achten Sie auf den Schutz personenbezogener Daten. Einwilligungen sollten transparent sein und nur das Nötigste umfassen.

Im Gesamtplanungsverfahren bringt der Träger der Eingliederungshilfe alle Beteiligten an einen Tisch. Ziele, Inhalte, Umfang, Ort der Leistung und passende Leistungserbringer werden gemeinsam festgelegt. Wenn medizinische Themen berührt sind, werden Rehabilitationsträger einbezogen. 

Nach der Entscheidung beginnt die Unterstützung. Familien haben Wahlrechte. Die Leistungen können als Sachleistung oder über persönliche Budgets organisiert werden. 

Das schafft Flexibilität bei der Auswahl von Anbietern und Zeiten. Planen Sie einen kurzen Startzeitraum zum Erproben ein. So zeigt sich schnell, was passt.

Die Wirkung wird regelmäßig geprüft. Im Alltag wird sichtbar, was sich verändert hat. Der Plan wird angepasst, wenn Ziele erreicht wurden oder neue Hürden auftreten. Das Verfahren bleibt somit lebendig und folgt dem Bedarf, nicht umgekehrt. 

Übergänge, etwa die Einschulung oder der Wechsel in die Ausbildung, werden frühzeitig vorbereitet.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, hilft eine ruhige Klärung. Fordern Sie die Begründung an und prüfen Sie, was gefehlt hat. Ein Widerspruch kann sich lohnen, wenn Alltagsbeispiele und Ziele präziser beschrieben werden. Auch hierbei ist eine Beratung durch die EUTB hilfreich.

Kurz und hilfreich

  • Dokumentieren Sie gelingende und herausfordernde Situationen im Alltag.
  • Formulieren Sie ein Ziel pro Schwerpunkt und prüfen Sie die Wirkung nach einer definierten Zeit.

Finanzierung und Wahlrechte

Die Leistungen können als Sachleistung oder über persönliche Budgets erbracht werden. Das persönliche Budget bietet mehr Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Leistungserbringer. Für Arbeit ist das Budget für Arbeit ein wichtiges Instrument, um Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen.

Je nach Bundesland – zum Beispiel in Baden-Württemberg – können die Wege und Zuständigkeiten leicht abweichen. Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) hilft bei der Klärung.

Mit TheraVira behalten Einrichtungen und Familien die Übersicht über Maßnahmen, Zeiten und Zuständigkeiten. Das erleichtert Abstimmungen mit Leistungsträgern und macht den Einsatz von Ressourcen transparent.

Bildung, Arbeit, Wohnen: Die Bereiche greifen ineinander

Damit die Eingliederungshilfe im Alltag funktioniert, müssen die Bereiche Bildung, Arbeit und Wohnen gemeinsam betrachtet werden. Sind Ziele und Leistungen aufeinander abgestimmt, entsteht ein roter Faden, der Übergänge erleichtert und Fortschritte stabilisiert.

  • Im Bildungsbereich unterstützen Leistungen zur Teilhabe an Bildung den Weg durch Kita, Schule und Ausbildung.
  • Für die Arbeit sichern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Einstieg, die Erprobung und die Begleitung im Job.
  • Beim Wohnen bieten ambulante Angebote und besondere Wohnformen Struktur, Sicherheit und Raum für Selbstständigkeit.

Fazit

Eingliederungshilfe wirkt, wenn der Bedarf, die Ziele und die Leistungen gut aufeinander abgestimmt sind. Die rechtlichen Grundlagen geben den Rahmen vor. Entscheidend ist der Alltag. 

TheraVira hilft dabei, genau hier für Ordnung, Transparenz und Verlässlichkeit zu sorgen – von der Bedarfsermittlung über den Hilfeplan bis hin zur Auswertung. So entsteht eine Unterstützung, die entlastet, stärkt und Teilhabe spürbar macht.

ThreaVira als verlässlicher Partner

Die App- und Webanwendung TheraVira bündelt ICF-konforme Dokumentation, Planung, Kommunikation und Abrechnung in einer integrierten, mobil nutzbaren Plattform. Sie unterstützt Fachkräfte in der interdisziplinären Frühförderung, der heilpädagogischen Frühförderung sowie im heilpädagogischen Zentrum – praxisnah, datenschutzkonform und intuitiv bedienbar.

Häufige Fragen zur Eingliederungshilfe

In der Regel ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, meist das Sozialamt. Bei Themen mit Rehabilitationsbezug erfolgt eine Abstimmung mit anderen Leistungsträgern oder Rehabilitationsträgern.

Ein Anspruch besteht, wenn eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht und die beantragte Leistung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert. Entscheidend ist der individuelle Bedarf, nicht allein die medizinische Diagnose.

Die medizinische Rehabilitation zielt auf die Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit ab. Die Eingliederungshilfe dagegen unterstützt Menschen dabei, am Leben in Bildung, Arbeit, Wohnen und sozialer Gemeinschaft teilzuhaben.

Mit einem persönlichen Budget können Leistungsberechtigte selbst entscheiden, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen und von wem. Sie wählen passende Anbieter aus und steuern Art und Umfang der Unterstützung eigenverantwortlich. Beratung hierzu bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

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